Testen Sie Ihr Wissen: Ergänzend zu unserem thematischen Monatsschwerpunkt „Urlaubsrecht” im Juni haben wir für Sie Fragen aus der Praxis zum Thema Urlaubsrecht gesammelt.
Beachten Sie dazu auch unseren Praxisartikel ➪ Urlaubsrecht - Grundlagen
Hier geht’s zu Teil 1 des Quiz ➪ Urlaubsrecht: Quizfragen 1 - 7
Frage 8: Urlaub genehmigt, dann widerrufen

Frederik Koffer, der Sohn von Karl, hat mit seinem Dienstgeber, der CosmoKlick Elektronix GmbH, vereinbart, vom 7. Juli bis 25. Juli Urlaub zu nehmen.
Er hat diesen Urlaub beantragt, und Paul Pantter, der Geschäftsführer der CosmoKlick Elektronix GmbH, hat den Urlaub schriftlich genehmigt.
Daraufhin hat Frederik Koffer die Flüge und ein Hotel für eine Reise gebucht: Gesamtkosten: EUR 1.500,00.
2 Wochen vor Urlaubsbeginn informiert Paul Pantter den Dienstnehmer Frederik Koffer, dass ein sehr wichtiger Auftrag eingegangen ist und Frederik Koffer deshalb während des geplanten Urlaubszeitraums unbedingt im Büro benötigt wird.
Paul Pantter
a) zieht die Urlaubszusage per E-Mail zurück und
b) fordert Frederik Koffer auf, stattdessen zu arbeiten und
c) bietet Frederik Koffer an, die Hotelstornokosten zu ersetzen, nicht jedoch den Flug, da er diesen auf einen anderen Termin umbuchen könnte.
Frederik fragt seinen Vater Karl, was er tun soll.
Sein Vater rät: „Sag dem Geschäftsführer, auf diesen Urlaub freut sich deine gesamte Familie schon seit Monaten und daher wird er nicht storniert.“
Ein guter Rat? Oder riskiert Frederik Koffer eine Entlassung? Was meinen Sie dazu?
Zunächst ist zu klären, ob ein betrieblicher Notstand vorliegt?
- Wenn JA, dann hat Frederik Koffer aufgrund der Treuepflicht den Urlaub zu stornieren und der Dienstgeber hat alle Kosten zu übernehmen, die Frederik Koffer durch den Urlaubsverzicht entstehen (= EUR 1.500,00).
- Wenn nein, dh es liegt kein dringender Ausnahmefall vor (ein einfacher Großauftrag, der zusätzliche Arbeit bedeutet, ist im Regelfall kein Betriebsnotstand), hat Frederik Koffer das Recht, darauf zu bestehen, den vereinbarten Urlaub anzutreten.
- Möglichkeiten des Frederik Koffer: Er sollte Paul Pantter, dem Geschäftsführer der CosmoKlick Elektronix GmbH schriftlich (zB per E-Mail) mitteilen ob er
a) auf dem vereinbarten Urlaub besteht, da kein Betriebsnotstand vorliegt, oder
b) ob er bereit ist, den Urlaub zu stornieren, wenn die CosmoKlick Elektronix GmbH alle Kosten (insgesamt: EUR 1.500,00) übernimmt und der Urlaubsanspruch erhalten bleibt.
Frage 9: Urlaub während Freistellung

Edwin Müller, der beste Freund von Karl Koffer, erhält am 30. September die Kündigung seines Dienstverhältnisses (3 Monate zum 31. Dezember) durch seinen Dienstgeber.
Gleichzeitig wird Herr Müller mit sofortiger Wirkung (ab 1. Oktober) unwiderruflich vom Dienst freigestellt. Edwin Müller hat zu diesem Zeitpunkt noch 15 Urlaubstage offen.
Der Dienstgeber schreibt in das Kündigungsschreiben: „Sie werden mit sofortiger Wirkung bis einschließlich 31. Dezember vom Dienst freigestellt. Wir bieten Ihnen an, während dieser Zeit Ihren offenen Urlaub im Ausmaß von 15 Tagen zu konsumieren.”
Die Lohnverrechnerin, die die Endabrechnung zum 31. Dezember durchführt, berücksichtigt gemäß Kündigungsschreiben keine Urlaubsersatzleistung.
Was meinen Sie dazu: Muss Edwin den Vorschlag seines Dienstgebers annehmen?
Es sind die folgenden 3 Varianten möglich:
- Variante A: Edwin Müller stimmt dem Angebot schriftlich zu ➪ In diesem Fall liegt eine Urlaubsvereinbarung vor und die 15 Tage gelten als verbraucht.
- Variante B: Edwin Müller lehnt das Angebot schriftlich ab ➪ Es kommt keine Urlaubsvereinbarung zustande. Der Urlaub gilt nicht als verbraucht ➪ Edwin Müller hat einen Anspruch auf die Urlaubsersatzleistung für die 15 Tage.
Ausnahme: Wenn Edwin Müller die freigestellte Zeit überwiegend für Zwecke nutzt, die normalerweise Urlaub erfordern würden (zB eine längere Reise), könnte dies als Verletzung der arbeitsrechtlichen Treuepflicht und als Urlaubsverbrauch angesehen werden. - Variante C: Edwin Müller reagiert gar nicht auf das Angebot (schweigt).
In diesem Fall kann der Dienstgeber davon ausgehen, dass Edwin Müller das Angebot auf Urlaubskonsumation angenommen hat, da er durch die Freistellung ohnehin nicht arbeiten muss und gegen das Angebot nicht widerspricht.
Die 15 Tage gelten dann als verbraucht.
Rechtlich sicherer für beide Seiten wäre eine klare schriftliche Vereinbarung.
Zusammenfassung:
Edwin Müller muss den Urlaub während der Freistellung nicht konsumieren, wenn der Dienstgeber ihn nur einseitig anordnet.
Es bedarf einer Vereinbarung.
Wenn der Dienstgeber den Urlaub während der Freistellung anbietet und Edwin Müller schweigt, kann dies als Zustimmung gewertet werden.
Lehnt Edwin Müller das Angebot ab, hat er Anspruch auf Urlaubsersatzleistung.
Frage 10: Urlaub ansparen für Frühpension?

Otto Koffer, der Vater von Karl, geht in 5 Jahren in Pension. Er ist alleinstehend und kein Typ, der unbedingt jedes Jahr in Urlaub gehen muss.
Er überlegt daher, die Urlaube der nächsten 5 Jahre aufzusparen und dann entsprechend früher – weiterhin vom Dienstgeber bezahlt – aus einer dienstfreien und bezahlten Dienstvertragsphase nahtlosin die Pension zu wechseln.
Der Arbeiterkammerberater meinte, da gäbe es rechtliche Hürden. Welche sollten das Ihrer Meinung nach sein?
Der Urlaubsanspruch verjährt nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist.
Der Plan von Otto Koffer funktioniert nur dann, wenn er eine Vereinbarung mit seinem Dienstgeber abschließt, wonach der Dienstgeber diese Verjährungsbestimmung auf die offenen Urlaube des Karl Koffer nicht anwenden wird.
Frage 11: Verjährung von Urlaubsansprüchen

Klara Westerl, die Freundin von Anna Koffer, hat am 2. Jänner 2022 ihr Dienstverhältnis als Verkäuferin in der Textilhandels GmbH begonnen. Das Urlaubsjahr = Kalenderjahr.
Klara bittet die Lohnverrechnerin um eine Aufstellung der offenen Urlaubsarbeitstage zum 1. Jänner 2026.

Was meinen Sie dazu? ➪ Wessen Aufstellung ist korrekt?
Wessen Aufstellung korrekt ist, hängt davon ab, ob der Dienstgeber seiner Aufforderungspflicht gegenüber Klara Westerl nachgekommen ist, sie mögen den von der Verjährung bedrohten Urlaub konsumieren.
Diese Aufforderungspflicht des Dienstgebers ergibt sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Obersten Gerichtshofs (OGH).
Kam der Dienstgeber hinsichtlich des offenen Urlaubes aus 2023 dieser Aufforderungspflicht gegenüber Klara Westerl nicht nach, verjähren diese 15 Urlaubstage nicht
Daher:
- Hat der Dienstgeber seine Aufforderungspflicht gegenüber Klara Westerl erfüllt ➪ Aufstellung der Lohnverrechnerin ist korrekt
- Hat der Dienstgeber seine Aufforderungspflicht gegenüber Klara Westerl nicht erfüllt ➪ Aufstellung der Klara Westerl ist korrekt
Frage 12: Pflegefreistellung im Urlaub

Karl Koffer verbringt einen 14-tägigen Wellnessurlaub mit seiner Gattin Anna in Südburgenland.
Während dieses Urlaubes erleidet seine Gattin Anna eine Mittelohrentzündung.
Aufgrund einer sofortigen ärztlichen Behandlung und der darauffolgenden Pflege durch ihren Gatten Karl dauert die Krankheit der Anna Koffer nur 5 Tage.
Er beruhigt das schlechte Gewissen seiner Gattin Anna, in dem er tröstend zu ihr sagt: „Es ist für mich überhaupt kein Problem, dass ich aufgrund deiner krankheitsbedingten Pflege 5 Urlaubstage opfern muss.“
Ein sehr einfühlsamer und verständnisvoller Ehemann, oder? Was sagen Sie dazu?
Naja, wie man’s nimmt: Arbeitsrechtlich gilt, dass auch die Pflegefreistellung der Ehefrau den Urlaub unterbricht.
Das trifft allerdings nur dann zu, wenn – analog wie bei Krankheit – die Pflegefreistellung länger als 3 Kalendertage dauert.
Somit opfert Karl Koffer für die Pflege seiner Gattin keinerlei Urlaubstage, da die Pflege seiner Gattin länger als 3 Kalender dauerte und somit den Urlaub unterbrochen hat.
Frage 13: Kindergarten fällt aus - Urlaubsunterbrechung?

Maria Koffer, Alleinerzieherin und Schwester von Karl, hat für die Woche vom 15. Juli bis 19. Juli Urlaub vereinbart und genehmigt bekommen.
Da während dieser Urlaubswoche ihr gesundes Kind im Kindergarten betreut wird, freut sie sich auf diese „Luxus-Ich-Woche“.
Am Montag (= 1. Urlaubstag), den 15. Juli, informiert der Kindergarten Maria Koffer jedoch, dass er aufgrund eines unerwarteten Problems die ganze Woche geschlossen bleibt.
Maria möchte wissen, wie sich diese neue Situation auf Ihren Urlaub auswirkt.
Was würden Sie Ihr antworten?
Auswirkung auf den Urlaub: Da Marias Kind gesund ist, aber die geplante Betreuung ausfällt und sie sich nun um das Kind kümmern muss, wird ihr Urlaub dadurch nicht unterbrochen.
Ergebnis: Die 5 geplanten Urlaubstage (15. bis 19. Juli) werden trotz der notwendigen Kinderbetreuung von Marias Urlaubskontingent abgezogen.
Frage 14: Persönlicher Feiertag - einseitig festlegbar?

Kenji Tanaka, Buddhist, erzählt seinem Schachpartner Karl Koffer, dass er im Jänner 2025 bei seinem Dienstgeber vorgesprochen und für den 12. Mai 2025 („Vesak“, der heiligste Feiertag im Buddhismus) einen Urlaubstag beantragt hat.
Der Dienstgeber weist Herrn Tanaka darauf hin, dass Urlaube vereinbart werden müssen und lehnt den Urlaubswunsch ab. Tanaka ist sehr enttäuscht, weil er am „Vesak“ arbeiten muss, statt mit seiner Familie zu feiern.
Karl Koffer gibt seinem Schachpartner den Rat, im Jänner 2026 – bevor er den Urlaubsantrag für den „Vesak“ 2026 abgibt, sich bei der Arbeiterkammer beraten zu lassen.
Was würde die Beraterin der Arbeiterkammer Kenji Tanaka mitteilen?
Kenji Tanaka hätte den 12. Mai als persönlichen Feiertag auswählen können.
Jeder Dienstnehmer in Österreich hat das Recht, 1 freien Tag pro Urlaubsjahr einseitig festzulegen (= „persönlicher Feiertag“).
Dieser Tag
a) muss schriftlich und mindestens 3 Monate im Voraus dem Dienstgeber bekanntgegeben werden,
b) der diesen Tag nicht ablehnen kann.
c) Der „persönliche Feiertag“ wird vom gesamten Urlaubsanspruch abgezogen.
Der Dienstgeber kann Kenji Tanaka jedoch ersuchen, dass dieser an diesem Tag dennoch arbeitet.
Stimmt Kenji Tanaka der Bitte zu ➪ Konsequenzen:
Kenji Tanaka erhält Urlaubsentgelt + reguläres Entgelt für die geleistete Arbeit + Urlaubstag bleibt erhalten und wird nicht vom Urlaubs-Kontingent abgezogen.
