Das Gesetz kennt drei Fälle: Krankenpflegefreistellung, Betreuungsfreistellung und Begleitfreistellung. Diese drei Formen sind rechtlich miteinander „verwandt”, aber nicht deckungsgleich: Sie unterscheiden sich vor allem im ➪
Das Gesetz kennt drei Fälle: Krankenpflegefreistellung, Betreuungsfreistellung und Begleitfreistellung. Diese drei Formen sind rechtlich miteinander „verwandt”, aber nicht deckungsgleich: Sie unterscheiden sich vor allem im ➪