Ab 1.1.2026 treten mehrere Betrugsbekämpfungsaußnahmen in Kraft, die besonders dort spürbar sind, wo Unternehmen mit Subunternehmern, Fremdpersonal oder projektbezogenen Einsätzen arbeiten. BGBl I ➪
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Gewinnt der Arbeitnehmer die Kündigungsanfechtung, schuldet der Arbeitgeber Entgelt – fiktiver Verdienst wird nur angerechnet, wenn mangelnde Bemühungen bewiesen werden. Sachverhalt Ein als Botenfahrer beschäftigter ➪
Homeoffice (HO) und Telearbeit nahmen in den letzten Jahren zu und dies führte zu Unsicherheiten darüber, ob dadurch eine Betriebsstätte begründet wurde. In Österreich gibt es nur eine Aussage in ➪
Ziel der Neuregelung ist mehr Rechtssicherheit und eine bundesweit einheitliche Umsetzung, insb in trinkgeldtypischen Branchen. Mit BGBl. I Nr. 77/2025 wurde die gesetzliche Grundlage für ➪
Videoüberwachung in Verkaufsräumen kann zulässig sein – mit wirksamer Einwilligung, Zweckbindung und verhältnismäßiger Verarbeitung. Fehlt dies, drohen DSGVO‑Strafen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Sachverhalt Fall 1 – OLG ➪
Aktuell müssen GPLB-Prüfer rückwirkend (wohl budgetbedingt) die Regelungen betreffend das Herausschälen geleisteter Überstunden aus All-In-Bezügen abgabenerhöhend interpretieren. Basierend auf dem Fachartikel von Mag. Platzer und Mag. Patka in ➪
Verliert der Dienstnehmer letztinstanzlich eine Kündigungsanfechtung, muss er das vorläufig erhaltene Entgelt zurückzahlen samt Basiszins + 9,2 %-Punkten. Sachverhalt Ein Dienstnehmer ficht seine Kündigung an ➪
Wann bleibt ein Infektionszulage steuerfrei? Der VwGH sagt: Überwiegt echter Infektionskontakt, genügt plausible Dokumentation und es braucht nicht zwingend Minutenaufzeichnungen. ARBEITSHILFE ➪ Checkliste ➪
Hier finden Sie Informationen darüber wie Sie den Kostenersatz für das Aufladen dienstgebereigener E-Fahrzeuge zu Hause beim Dienstnehmer abrechnen und wann ein steuerpflichtiger Sachbezug vorliegt, wenn vom Dienstgeber geleaste Ladeeinrichtungen dem ➪
Lesen Sie hier die praxisnahe Zusammenfassung der anstehenden Neuerungen betreffend die Erweiterung der Schwerarbeitsverordnung für Pflegeberufe ab 2026. Die Änderung der Schwerarbeitsverordnung wurde veröffentlicht per BGBl II Nr 2025/224. 1. Geltungsbereich Ab ➪
