▸ Judikat

Mitarbeiterschutzklauseln sind nicht automatisch wie Konkurrenzklauseln zu behandeln. Entscheidend ist, wie stark sie die weitere Erwerbstätigkeit tatsächlich einschränken. Sachverhalt Ein ausgeschiedener Dienstnehmer war

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▸ Praxisartikel, Arbeitshilfe

Konkurrenzklauseln für die Zeit nach Dienstverhältnisende sind ein vertragliches Gestaltungsmittel, um insb Führungskräfte oder sonstige Schlüsselmitarbeiter davon abzuhalten, mit ihrem Know-how direkt zur Konkurrenz abzuwandern. Bei der Vereinbarung

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▸ Judikat

Wer Mobbing meldet, ist nicht automatisch vor einer späteren Kündigung geschützt: Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber den Anspruch bestritten oder darauf reagiert hat.

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▸ Praxisartikel, Video

Das Gesetz kennt drei Fälle: Krankenpflegefreistellung, Betreuungsfreistellung und Die Formel 7 ist ein zulässiges Instrument der steueroptimierten Gestaltung von Leistungsprämien. Sie setzt präzise vertragliche Vorbereitung, saubere lohnverrechnerische

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▸ Neuerungenartikel

Hier finden Sie die aktuellen Ausführungen des BMF zum Lohnzettel 2026 - bildgestützt mit präzisen Einordnungen zu „Bruttobezügen“, „übrigen Abzügen“ und „Sachbezug Pkw“..

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▸ Neuerungenartikel

Bei Multi-State-Workern zählen Drittstaatentage für die 25%-Prüfung mit. Dadurch verlagert sich die SV-Zuständigkeit häufiger vom Wohnsitz- zum Dienstgeberstaat.. 1. Vorbemerkungen Die Verordnung VO (EG)

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▸ Judikat

Wer den Arbeitgeber vor Kollegen und Vorgesetzten massiv beschimpft, riskiert die Kündigung, selbst wenn die Kündigung finanziell hart trifft. Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hatte

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▸ Judikat

Urlaub muss vereinbart werden – einseitig geht nicht. Doch wer ihn widerspruchslos antritt, kann damit rechtlich zustimmen. Sachverhalt Ein Arbeitnehmer wurde im Jänner

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▸ Neuerungenartikel

Seit 1. Jänner 2026 gilt die Hitzeschutzverordnung. Sie stärkt den Schutz von Dienstnehmern, die im Freien arbeiten, vor Hitze und natürlicher UV-Strahlung. BGBl. II Nr. 325/2025, ausgegeben am 29.12.2025 Für wen

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▸ Judikat

Wenn der Kuraufenthalt mit dem Urlaub kollidiert, ist entscheidend, ob der Kur- bzw. Entgeltfortzahlungsgrund bei Abschluss der Urlaubsvereinbarung beiden Seiten bekannt war. Sachverhalt

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